Keine Lex Hinteregger für Marvin Potzmann

Als Red-Bull Verteidiger Martin Hinteregger im Mai dieses Jahres im Bundesliga-Spiel gegen Altach von Schiedsrichter Manuel Schüttengruber fälschlicherweise die Rote Karte erhalten hat, war die Verwunderung groß, dass der Strafsenat der österreichischen Bundesliga von einer, normalerweise, automatischen Sperre abgesehen hat. Prinzipiell sind solche Korrekturen sehr zu begrüßen, für den Sturmfan hatte sie dennoch einen etwas bitteren Beigeschmack, hätte doch eine Sanktion just für das darauffolgende, für die Grazer sehr wichtige, Bundesliga-Spiel in Liebenau gegolten. Zudem war es erst zum zweiten Mal der Fall, dass in Österreich von Seiten der Bundesliga von einer weiteren Strafe eines zu Unrecht ausgeschlossenen Spieler abgesehen wurde. Die erste und bis dahin einzige derartige Causa liegt bereits 14 Jahre zurück: Am 12.8.2001 wurde der Pole Krzysztof Ratajczyk im Dress von Rapid Wien im Derby gegen die Austria von Schiedsrichter Fritz Stuhlik ebenfalls völlig zu Unrecht ausgeschlossen, trotzdem wurde auch damals von einer weiteren Sanktion abgesehen und der Rapid-Verteidiger war in der nächsten Runde spielberechtigt.

Marvin Potzmann wird im nächsten Bundesliga-Spiel nicht auflaufen. (C) sturmnetz.at

Marvin Potzmann wird im nächsten Bundesliga-Spiel nicht auflaufen. (C) sturmnetz.at

Da die Wogen dahingehend in diversen Foren in den letzten Tagen ziemlich hochgegangen sind, bat SturmNetz.at Vertreter der österreichischen Bundesliga um eine Stellungsnahme, warum im Falle von Marvin Potzmann, trotz einer ebenfalls zweifelsfreien Fehlentscheidung von Schiedsrichter Julian Weinberger, nicht auch von einer Sperre abgesehen werden konnte. Zur Erinnerung: Grödig-Spieler Lucas Venuto stand, bevor er von Potzmann zu Fall gebracht wurde, klar im Abseits.

Folgende Regularien sind in diesem konkreten Fall, laut Bundesliga, maßgeblich in der Urteilsfindung:

„Das Spiel war zum Zeitpunkt des Fouls von Marvin Potzmann an seinem Gegenspieler nicht unterbrochen. Es wurde keine vermeintliche Abseitsstellung durch das Schiedsrichterteam geahndet. Der Senat 1 hatte im Verfahren zu beurteilen, ob – unabhängig von der nicht revidierbaren Tatsachenentscheidung hinsichtlich einer etwaigen Abseitsentscheidung – ein Vergehen des Spielers Potzmann im Hinblick auf die Verhinderung einer offensichtlichen Torchance vorlag.“

„Ein Ausschluss eines Spielers führt automatisch zu einer Sperre für das nächste Pflichtspiel. In Tatsachenentscheidungen wird nicht eingegriffen, allerdings ist es im Hinblick auf die Straffolge nach einem Ausschluss möglich korrigierend oder ergänzend tätig zu werden, wenn:

a) der falsche Spieler ausgeschlossen wurde oder b) eine offensichtlich falsche Disziplinarentscheidung des Schiedsrichters vorlag“

Da es sich ganz offensichtlich bei einer Abseitsentscheidung (in diesem Falle Nichtabseitsentscheidung) nicht um genau eine solche Disziplinarentscheidung handelt, scheint (leider) somit die zusätzliche (ungerechte) Bestrafung durch das Regelwerk gemäß FIFA Disziplinarreglement bzw. ÖFB-Rechtspflegeordnung gedeckt. Somit sind Aufgeregtheit und Verschwörungstheorien in diesem Fall wohl unangebracht. Der Bundesliga hier den Schwarzen Peter zuzuschieben ist nicht gerechtfertigt, allerdings ist dieses Regelwerk, nichtsdestotrotz, mehr als zu hinterfragen.

3 Kommentare

  1. Schworza99 sagt:

    Also gleicht eine richtige Entscheidung die falsche aus? Die Abseitsstellung war viel deutlicher zu erkennen als die Deutlichkeit der roten Karte. Potzmann arbeitet zwar stark mit den Händen, aber das bereits ca. 20m vorm Tor. Venuto lässt sich aber erst im 16ner fallen. Ein Weltklasse Schiri würde schnell schalten und sich denken: Potzmann legt Hand an, Venuto nicht: Foul Freistoss Rot.
    Aber als sich die Aktion bis in den 16ner zieht, würde er den Schluss ziehen: Nur Potzmann arbeitet mit der Hand, aber Venuto kommt erst im 16ner zu Fall, nach einigen Metern. Ergo: Schwalbe, Gelb Venuto, Potzmann arbeitet zwar mit der Hand, Venuto kommt aber erst zu Fall als er sich im 16ner befindet.

  2. Günter Ko sagt:

    Es geht hier nicht um den Schiedsrichter. Dass es sich um eine Fehlentscheidung gehandelt hat ist ohnehin unbestritten. Sollte nur ein Einblick ins Regulativ des Strafsenats sein und warum Potzmann im Gegensatz zu Hinteregger trotzdem gesperrt wurde.

  3. Schworza99 sagt:

    Ok vielleicht kann der Schiedsrichter im Getümmel ein Abseits übersehen aber der Linienrichter war keine 2m entfernt beim Abspiel…

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