Erstinstanzliches Urteil im „Becherwerfer-Prozess“

Am Bezirksgericht Hermagor musste sich heute jener 34-jährige Steirer verantworten, dem vorgeworfen wird, beim Europacup-Heimspiel gegen Larnaca einen vollgefüllten Hartplastikbecher in Richtung Spielfeld geworfen und dabei den schwedischen Schiedsrichter-Assistent Frederik Klyver am Kopf getroffen zu haben. Der Unparteiische erlitt dabei bekanntlich eine Rissquetschwunde am Kopf.

(c) Martin Hirtenfellner Fotografie

Da dem Steirer zudem vorgeworfen wird, Anfang März diesen Jahres auf dem Nassfeld vier Paar Ski gestohlen zu haben und diese Tat als gleichwertig gilt, jedoch früher stattfand, wurde in Kärnten verhandelt. Im Prozess selbst wurde auch das Vorstrafenregister des Angeklagten auf das Tapet gebracht; selbiges gilt für den Umstand, dass beide Delikte noch in der Probezeit begangen wurden. Der 34-Jährige bekannte sich zu beiden Taten schuldig, dessen Anwalt sprach aber davon, dass sein Mandant den Assistenten niemals mit Vorsatz verletzen wollte. Zudem führte dieser an, dass dem Unparteiischen bereits gestern die von ihm geforderten 800 Euro Schmerzensgeld überwiesen wurden.

Letztendlich verurteilte Richterin Andrea Wetschnig den Angeklagten für beide Delikte zu einer Haftstrafe im Ausmaß von drei Monaten unbedingt. Die Probezeit wurde nicht widerrufen. Der Angeklagte hat das Urteil angenommen, die Staatsanwaltschaft gab indes keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

 

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