Das Eliteschiedsrichter-Komitee und die Eliteschiedsrichter betreiben wöchentlich intern eine selbstkritische Analyse der Spielleitungen sowie einen ehrlichen und sachlichen Umgang mit den getroffenen Entscheidungen. Alle Beteiligten sind bestrebt, in jedem Spiel und in jeder Spielsituation ihre beste Leistung abzurufen. Dieses Ansinnen verbindet Spieloffizielle, Spieler und Teamoffizielle. Trotz allem gibt es bei allen Beteiligten Situationen, in denen man diesem hohen Anspruch an sich selbst nicht gänzlich gerecht werden kann.

Die Vorfälle und Aussagen von Spielern, Trainern und Funktionären nach dem Spiel SV Mattersburg – SK Sturm Graz sind unabhängig von den getroffenen Entscheidungen auf das Schärfste zu verurteilen. Insbesondere ist es nicht akzeptabel, wenn Spieler des SK Sturm Graz Handlungen gegen den Spieloffiziellen, die mit körperlicher Gewalt in Zusammenhang stehen, verbal propagieren („Am liebsten hätte ihn (den Schiedsrichter, Anm.)wahrscheinlich jeder zusammengegrätscht“). Ebenfalls ist die Reaktion (Entreißen des Balls) des Trainers des SK Sturm Graz nicht zu akzeptieren und entspricht in keiner Weise einem respektvollen Umgang zwischen Spiel- und Teamoffiziellen. Deshalb wurde bei den zuständigen Gremien der Antrag eingebracht, entsprechende Schritte einzuleiten. 

Bei aller verständlicher Emotionalität im Rahmen von Spielen muss von allen Beteiligten ein Mindestmaß an Respekt, Besonnenheit und Korrektheit gewahrt werden, um auch künftig ein sportlich faires Miteinander möglich zu machen.

Regeltechnische Auslegung

Die Darstellung, wonach das Schiedsrichterteam unzählige Fehlentscheidungen getroffen und damit das Ergebnis maßgeblich beeinflusst hätte, ist nur in einer einzigen Situation (Abseitsposition vor dem 1:0 des SVM) regeltechnisch gedeckt. Diese wurde auch vom Schiedsrichter nach dem Spiel entsprechend kommentiert und mit Bedauern zugegeben.

Alle weiteren diskutierten Entscheidungen – insbesondere die massiv kritisierte Strafstoßentscheidung zum 3:3 aufgrund eines strafbaren Handspiels – wurden regeltechnisch korrekt getroffen. Im IFAB-Regelwerk ist dies wie folgt verankert:

„Ein Vergehen liegt vor, wenn ein Spieler den Ball mit der Hand/dem Arm berührt und sich seine Hand/sein Arm über Schulterhöhe befindet (außer der Spieler spielt den Ball vorher absichtlich mit dem Kopf oder Fuß und der Ball springt ihm dabei an die Hand/den Arm).“

Das Eliteschiedsrichter-Komitee, der ÖFB und die Bundesliga sind bestrebt, die Schiedsrichter zum frühestmöglichen Zeitpunkt durch die Einführung des Video Assistant Referees („VAR“) bei ihrer fordernden und verantwortungsvollen Aufgabe zu unterstützen. Entsprechende Schritte wurden im Rahmen der ÖFB-Präsidiumssitzung am 13. September eingeleitet und in weiterer Folge in den Gremien der Bundesliga behandelt.